Das Maklermandat besteht aus dem Maklerauftrag und -der Vollmacht. Der Maklerauftrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen Dir und uns, dem Makler. Im Rahmen dieses Auftrags werden wir grundsätzlich nicht ohne Deine Zustimmung oder Rücksprache zu halten, gegenüber Dritten aktiv. Die Maklervollmacht legimitiert uns und unseren Partner, die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH aus Wiesbaden, Deine Versicherungsdaten von bestehenden Versicherungen von jedem einzelnen Versicherungsunternehmen anzufordern, diese für Dich zu digitalisieren und in allesmeins unter der Beachtung höchster datenschutzrechtlicher Standards zur Verfügung zu stellen. So können Deine Interessen gegenüber den Versicherungsunternehmen bestmöglich vertreten werden. Der Makler ist somit berechtigt, in Deinem Namen Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen oder Untervollmachten auszustellen. Die gesamte Korrespondenz eines Versicherers wird uns daher in Kopie geschickt.
Die Maklervollmacht berechtigt den Bevollmächtigten dazu, Dritte zur Durchführung und Erfüllung des Maklerauftrags einzubeziehen. Schließlich berechtigt die Maklervollmacht den Bevollmächtigten, Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten (Mehrfachvertretung) abzuschließen. Du kannst Dir ein Muster dieses Mandats, also des Auftrags und der Vollmacht unter www.allesmeins.de ansehen. Das Mandat wird durch eine digitale Unterschrift unterzeichnet. Die Unterschrift erfolgt auf dem Display Deines Smartphones. Das Maklermandat ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von Dir jederzeit gekündigt werden.